Partnerschaft

Die SHK Einkauf ist eine mittelständische Verbundgruppe mit einer Vielzahl von Dienstleistungen für ihre Verbundpartner.
Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeiten der Verbundpartner liegen vorwiegend im handwerklichen Bereich.
Verbund- und Lieferantenpartner arbeiten unter Führung der SHK Einkauf auf freiwilliger Basis in den Bereichen Einkauf, Marketing und Service direkt oder indirekt zusammen. Im Vordergrund stehen Erhalt und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Verbundpartner.

registrierung

1. Kombinationspartnerschaft

Die SHK ist eine „Handwerks-Einkaufskooperation- vom Handwerk für das Handwerk“ und betreibt den „zentralen Einkauf“. Als eingetragener SHK-Handwerksbetrieb (Antragsteller) besteht die Möglichkeit, sich kostenfrei bei der SHK eG zu registrieren und ein Mitgliedskonto als Kombipartner anzulegen. Voraussetzung für die Kombipartnerschaft ist die schriftliche Bestätigung durch die SHK. Ein Anspruch auf Registrierung als Kombipartner, Nutzung des Service- und Einkaufsportals (SEP) oder die Abrechnung besteht nicht. Nach erfolgter Bestätigung der SHK informiert diese ihre Lieferantenpartner über die Kombipartnerschaft des Antragssteller. Sollte das Kombimitglied bereits einer konkurrierendem Einkaufskooperation angehören kann aus Gründen der Doppelabrechnung und der evtl. Doppelverbonifizierung es zu keiner Abwicklung außerhalb der SHK-Zentralfaktura kommen.

2. Widerruf

Der Antragssteller kann die Registrierung für das Service- und Einkaufsportal und die Kombinationspartnerschaft innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsunterzeichnung ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die SHK eG zu richten.

3. Laufzeit und Kündigung

Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Partnern mit einer Frist von 13 Monaten auf den 31. Dezember des Folgejahres gekündigt werden. Bis zur Beendigung besteht das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich der Abrechnung des Einkaufsvolumens über die SHK. Dies gilt auch im Falle der Rechtsnachfolge, des Wechsels der Rechtsform, bei Neugründung und in allen Fällen des Betriebsübergangs mit anschließender Fortführung des Betriebs durch den bisherigen Inhaber, durch bisherige Gesellschafter oder durch nahestehende Dritte. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Form des eingeschriebenen Briefes, dessen Zugang für die Wahrung der Frist maßgeblich ist. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verstößt das Kombimitglied gegen die vorstehende Stillschweigeverpflichtung, ist die SHK berechtigt die Zusammenarbeit sofort und außerordentlich zu kündigen sowie etwaige Forderungen sofort fällig zu stellen. Die Kündigung ist in eingeschriebener Form an die SHK eG zu richten.

4. Schlussbestimmungen

Das Kombimitglied ist – auch für die Zeit nach einer evtl. Beendigung dieses Vertrages – verpflichtet, über alle zu seiner Kenntnis gelangten Informationen über die SHK, insbesondere auch über die ihm bekannten Lieferantenkonditionen, Zahlungsbedingungen, Lieferfirmen usw. Stillschweigen zu bewahren. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist die SHK berechtigt, von dem Kombimitglied die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt zulässig. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Diese Bestimmung hat nicht nur deklaratorische Bedeutung. Befreiungen durch mündliche Absprachen sind unwirksam. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht seine Wirksamkeit im Übrigen. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine offenkundige Lücke aufweisen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmung sowie zur Ausfüllung einer Lücke verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Zuständig für die Entscheidung aller Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sind die zuständigen Gerichte an dem die SHK eG Ihren Sitz hat.

 

Nutzung des Service- und Einkaufsportales (SEP)

1. Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) für die Nutzung des Service- und Einkaufsportal (im Folgenden: „SEP“) der  SHK eG, Zeiloch 13, 76646 Bruchsal (im Folgenden: „SHK“) durch Mitglieder und Kombipartner der SHK Gruppe (im Folgenden „Mitglied“, „Kombipartner“ oder „Nutzer“ und gelisteten Lieferantenpartnern der SHK (im Folgenden: „gelisteter Lieferantenpartner“). Sollen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des SEP ausnahmsweise nicht in einen Vertrag einbezogen werden, ist dies schriftlich festzuhalten.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer und der gelisteten Lieferantenpartner werden nicht anerkannt, es sei denn, SHK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie Allgemeinen Verkaufsbedingungen der SHK. Die AGB “) für die Nutzung des SEP gehen den vorgenannten Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie den allgemeinen Verkaufsbedingungen im Überschneidungsfall vor.

(4) Diese AGB zur Nutzung des SEP, die Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie Allgemeinen Verkaufsbedingungen der SHK sind ein bindender Vertrag und enthalten Regelungen zwischen

  • den Nutzern des SEP sowie den gelisteten Lieferantenpartnern und
  • SHK

Die Rechte und Pflichten aus etwaigen Verträgen zwischen den Nutzern, den gelisteten Lieferantenpartnern und SHK bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.

(5) Gegenstand dieses Vertrags ist die Nutzung des Service- und Einkaufsportal (im Folgenden: „SEP“) der SHK im Unternehmen des Nutzers über das Internet sowie die Möglichkeit des gelisteten Lieferantenpartners Angebote und Dienstleistungen den Nutzern im SEP anzubieten.

(6) Ein Vertrag über die Nutzung des SEP mit SHK kommt zustande, wenn der Nutzer die beim Anmeldeprozess angefragten Daten eingegeben und das SEP nach Freischaltung und Bestätigung der Vertragsbedingungen in Nutzung genommen hat. Eingabefehler können vor Nutzung mittels der üblichen Eingabefunktionen berichtigt werden. Mit der Nutzung des SEP erkennt der Nutzer diese geltenden Vertragsbedingungen an.

Ein Vertrag über die Nutzung des SEP mit dem gelisteten Lieferantenpartner kommt zustande, sobald der gelisteten Lieferantenpartner von der SHK nach vorangegangenem Antrag für die Nutzung des SEP zugelassen wurde. Mit Zulassung zum SEP erkennt der gelistete Lieferantenpartner diese geltenden Vertragsbedingungen an.

2. Allgemeine Nutzungsbedingungen Service- und Einkaufsportal (SEP) 

Präambel

(1) Die SHK betreibt ein Service- und Einkaufsportal (im Folgenden: „SEP“), das den Mitgliedern und Nicht -Mitgliedern der SHK-Gruppe (im Folgenden „Mitglied“, „Kombipartner“ oder auch „Nutzer“ und gelisteten Lieferantenpartnern (im Folgenden: „gelisteter Lieferantenpartner“ ) einen unkomplizierten Handel mit Waren und Dienstleistungen im Bereich der Sanitär- und Heizungs- sowie Klimatechnik ermöglichen soll.

(2) Eine Bestellung von Waren und Dienstleistungen kann einerseits im Funktionsbereich „SHK-Shop“ im Wege des Streckengeschäfts erfolgen. Die Nutzer können eine Bestellung sowohl im eigenen Namen über den Funktionsbereich „SHK-Handel“ als auch im Namen der SHK direkt beim gelisteten Lieferanten aufgeben. Eine weitere Bestellmöglichkeit stellt die Sammelkauffunktion dar, bei welcher ein Bestellauftrag unter der Bedingung angenommen wird, dass eine vom gelisteten Lieferanten festgelegte Mindestbestellmenge erreicht wird.

(3) Schließlich wird es den Nutzern durch die Marktplatzfunktion ermöglicht, Bestellungen per Schnittstelle unmittelbar selbst über den Online-Shop eines Lieferanten aufzugeben.

  • 1 Allgemeine Regelungen

(1) Die SHK betreibt das SEP. Die Nutzer haben die Möglichkeit, sich kostenfrei auf der Plattform zu registrieren und ein Nutzerkonto anzulegen.

(2) Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  • 2 Zugang zur Plattform

(1) Voraussetzung für die Nutzung des SEP ist die Zulassung durch die SHK. Der SHK-Shop steht nur zugelassenen Nutzern und gelisteten Lieferantenpartnern, also Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des SEP besteht nicht.

(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, wenn er den SHK-Shop für den Einkauf nutzen möchte. Gleiches gilt für die gelisteten Lieferantenpartner, wenn er Waren und Dienstleistungen im SEP den Nutzern anbieten möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail oder per Telefax. Durch die Zulassung kommt ein Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen der SHK und dem jeweiligen Nutzer, bzw. dem gelisteten Lieferantenpartner nach diesen AGB zustande.

(3) Der Nutzer bevollmächtigt SHK, dass diese persönlichen Zugänge zu Online-Shops von Lieferanten (gelistet und nicht-gelistet) für den Nutzer einholt, sofern der Nutzer nicht bereits über entsprechende Zugänge verfügt.

(4) Über das in der Zulassungsbestätigung übermittelte Master-Login hat der Nutzer die Möglichkeit, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf dem SHK-Shop zu ermöglichen.

(5) Der Nutzer und der gelistete Lieferantenpartner steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber der SHK und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der SHK alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

(6) Die SHK ist berechtigt, einem Nutzer und einem gelisteten Lieferantenpartner die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum SHK-Shop zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer und der gelistete Lieferantenpartner können diese Maßnahmen abwenden, wenn sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumen.

(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer die SHK hierüber unverzüglich informieren. Sobald die SHK von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird SHK den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Die SHK behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird die SHK den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

  • 3 Haftungsausschluss

(1) SHK haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen SHK bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für von der SHK nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt diese keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet SHK nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers und des gelisteten Lieferantenpartners nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von der SHK über das SEP erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer oder des gelistete Lieferantenpartner verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der SHK.

(6) Soweit über das SEP eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc Dritter, zB durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet SHK weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet er nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

  • 4 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit; Geheimnisschutz

(1) Die Server der SHK sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Nutzer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit, der im Rahmen der Nutzung des SEP übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Der Nutzer und der gelistete Lieferantenpartner willigen darin ein, dass die SHK Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf von Ausschreibungen und Auktionen sowie das Verhalten von Einkäufern bzw. Lieferanten bei der Durchführung dieser Transaktionen speichert und für Marketingzwecke, zB für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen und zur Weitergabe an seine Mitglieder, nutzen darf.

(3) Die SHK ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass die SHK:

(a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Mitglied mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;

(b) nicht personenbezogene Daten über den Inhalt der Transaktionen speichert und an andere Nutzer weiterleitet und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl einer öffentlichen Transaktion wünscht – im öffentlichen Bereich des SEP für andere registrierte und nicht registrierte Mitglied zum Abruf bereithält.

(4) Die SHK wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Die SHK behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.

(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung der SHK unter [Link] verwiesen.

(6) Geschäftsgeheimnisse des Nutzers und des gelisteten Lieferantenpartners iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf die SHK im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

  • 5 Nutzerpflichten und Vertragsstrafe

(1) Der Nutzer ist verpflichtet,

(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen der SHK umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des SEP zu beeinträchtigen;

(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das SEP mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;

(d) Geschäfte über das SEP ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen;

(e) dafür Sorge zu tragen, dass bei Austritt eines Mitarbeiters, die diesem zugeteilten Login Daten nicht mehr genutzt werden;

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des SEP gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über das SEP übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, der SHK alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus der SHK von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen die SHK geltend machen.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die sich aus B. § 5 (Nutzerpflichten) ergebenden Pflichten, an SHK eine von dieser nach billigem Ermessen zu bestimmenden, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen. Dem Nutzer steht es frei, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen. Die Pflicht zum Schadensersatz aus B. § 5 (2) bleibt hiervon unberührt, wobei eine etwaige Vertragsstrafe auf den zu zahlenden Schadensersatz angerechnet wird.

(4) Bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen die sich aus B. § 5 ergebenden Pflichten, hat der Nutzer an SHK eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 € zu zahlen.

  • 6 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (zB durch Links oder Frames) auf dem SEP einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) Die SHK macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert der SHK und den übrigen Nutzern der Plattform, dass er im Rahmen der Nutzung des SEP keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzt.

(3) Die SHK behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird die SHK von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen diesen wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern das Mitglied diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung der SHK einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

  • 7 Zahlungsdienste

Werden von der SHK Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst iSv § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.

  • 8 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch SHK gem. § 2.

(2) Der Vertrag kann von SHK und den Nutzern mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, die Nutzungsberechtigung des SEP endet bei Mitgliedern längstens zum Ende der Mitgliedschaft, ohne dass es einer gesonderten Kündigung hiesigen Nutzungsvertrags bedarf. Die gelisteten Lieferanten können diesen Nutzungsvertrag mit einer Frist von 18 Monaten, längsten zum Ende der Kooperationspartnerschaft mit SHK kündigen. Auch hier endet die Nutzungsberechtigung des SEP ohne gesonderte Kündigung zum Ende der Kooperation mit SHK.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für SHK insbesondere:

(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;

(c) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von SHK liegen, wie zB Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahrt die Schriftform.

3. Besondere Nutzungsbedingungen SHK-Shop/Marktplatz im SEP

  •  1 SHK-Shop

(1) Die SHK bietet dem Nutzer die Möglichkeit das SEP in der Unterkategorie „SHK-Shop“ zu nutzen.

(2) Im SHK-Shop können die Nutzer entweder bei dem „SHK-Handel“ direkt bei der SHK oder bei ihrem bei der SHK gelisteten Fachgroßhandel bestellen. Die Auswahl nimmt der Nutzer vor. Eine Bestellung von Waren und Dienstleistungen kann einerseits im Funktionsbereich „SHK-Shop“ im Wege des Streckengeschäfts erfolgen. Die Nutzer können eine Bestellung sowohl im eigenen Namen über den Funktionsbereich „SHK-Handel“ als auch im Namen der SHK direkt beim Lieferanten aufgeben. Eine weitere Bestellmöglichkeit stellt die Sammelkauffunktion dar, bei welcher ein Bestellauftrag unter der Bedingung angenommen wird, dass eine vom Lieferanten festgelegte Mindestbestellmenge erreicht wird.

(3) Zudem bietet das SEP der SHK den Marktplatz. Der Marktplatz ist eine Plattform, über welchen die Nutzer Waren und Dienstleistungen bei externen Lieferanten (nicht gelistet) bestellen können.

Der Marktplatz verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Nutzer und Lieferant wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.

Die Leistungen der SHK bestehen u.a. in:

(a) Möglichkeit der Bestellung bei externen Lieferanten mittels Anmeldung auf dem Marktplatz

(b) Analyse sämtlicher Bestelldaten zur zukünftigen Einkaufsoptimierung zugunsten der Nutzer

(c) Zentralfakturierung, das heißt Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Lieferanten, solange sich der Nutzer innerhalb des im Innenverhältnis vorgegebenen Kreditrahmen bewegt; andernfalls wird Rechnungsadresse automatisch auf den Nutzer umgestellt

  •  2 Abschluss von Verträgen „SHK-Handel“ und „Sammelkauf“ im SHK-Shop

(1) Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen dem SHK-Shop bei den Unterkategorien „SHK-Handel“ sowie „Sammelkauf“ stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Wird durch den Nutzer eine Bestellung über den Funktionsbereich „SHK-Handel“ aufgegeben, erfolgt diese in eigenem Namen des Nutzer s bei der SHK. Die SHK bestellt die Ware oder Dienstleistung ihrerseits in eigenem Namen bei dem jeweiligen Lieferanten. Ein Vertragsschluss zwischen Nutzer und Lieferanten wird durch eine Bestellung über den „SHK-Handel“ nicht begründet. Angebote des Nutzers wirken vor diesem Hintergrund als verbindliche Bestellanfragen an die SHK, die von dieser unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 BGB) angenommen werden, dass ein Vertragsschluss über den Gegenstand der Bestellanfrage, zwischen SHK und dem jeweiligen Lieferanten erfolgt.

(3) Bestellen Nutzer Waren oder Dienstleistungen über den Funktionsbereich „Sammelkauf“, kommt hierdurch ein Vertrag nur zustande, wenn eine zuvor zwischen der SHK und dem jeweiligen Lieferanten verhandelte Mindestbestellmenge, durch die kumulierten Bestellanfragen der Nutzer erreicht wird. Angebote des Nutzer s wirken vor diesem Hintergrund als bloße Bestellanfragen, die unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 BGB) angenommen werden, dass die mit dem jeweiligen Lieferanten verhandelte Mindestbestellmenge erreicht wird.

(4) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben die Nutzer ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten die Nutzer eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und SHK kommt zustande, sobald SHK die Bestellung und/oder Buchung des Nutzer s durch eine gesonderte E-Mail annimmt bzw. die Ware in den Versand gibt.

(5) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Nutzers. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

(6) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch SHK erfolgt nicht.

  •  3 Abschluss von Verträgen mit den gelisteten Lieferantenpartnern über den SHK-Shop

(1) Sämtliche über den SHK-Shop abgewickelte Bestellungen bei den gelisteten Lieferantenpartnern werden im Namen der SHK getätigt. Verträge werden stets zwischen dem Lieferanten und der SHK geschlossen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Nutzer das Angebot eines Lieferanten durch Abschicken einer Einzel- oder Rahmenvertragsbestellung annimmt.

(2) Nutzer können über den SHK-Shop auch Direktbestellungen bei den jeweiligen Lieferanten aufgeben. Direktbestellungen dürfen nur in im Namen für die SHK aufgegeben werden. Ein Vertragsschluss zwischen Nutzer und Lieferanten wird durch eine Direktbestellung im SHK-Shop nicht begründet. Mit Vertragsschluss zwischen SHK und Lieferanten kommt ebenfalls ein Kaufvertrag zwischen SHK und dem Nutzer über die bestellen Waren oder Dienstleistungen zustande. Hierbei wird dem Nutzer als Käufer die Möglichkeit eingeräumt, den Leistungsinhalt dergestalt selbst zu bestimmen, dass sich dieser an der Bestellung beim Lieferanten bemisst.

(3) Die Angebote eines Lieferanten sind bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss des im Namen der SHK ausgeschriebenen Vertrages.

(4) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Nutzer s. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

(5) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch SHK erfolgt nicht.

(6) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzer s sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Nutzer konto des Nutzer s abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(7) SHK behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. SHK wird die registrierten Nutzer des SHK-Shops über die Änderungen entsprechend informieren.

  • 4 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz

(1) Verträge werden stets zwischen dem Nutzer und dem Lieferanten geschlossen; die SHK wird nicht Vertragspartner.

(2) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers s sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Nutzer konto des Nutzer s abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(3) SHK behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. SHK wird die registrierten Nutzer des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.

(4) Die SHK bietet den Nutzern den Mehrwert der Einkaufsanalyse (Gebühr) auf Nutzerebene und ein revisionssicheres Archiv für die eingegangen Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Der Nutzer kann sich aus dem Archiv seine Daten herunterladen und ausdrucken oder über eine gebührenpflichtige Schnittstelle direkt an seinen Steuerberater (Datev) übermitteln.

  •  5 Technische Schritte zum Vertragsschluss

(1) Im Rahmen des Bestellprozesses im SHK-Shop bei „SHK-Handel“ und bei „Sammelkauf“ legt der Nutzer zunächst die gewünschten Waren oder Dienstleistungen in den Warenkorb. Dort kann der Nutzer jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern oder ausgewählte Waren oder Dienstleistungen ganz entfernen. Sofern der Nutzer Waren oder Dienstleistungen dort hinterlegt hat, gelangt er jeweils durch Klicks auf die „Weiter“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf der der Nutzer seine Daten eingeben und anschließend die Versand- und Bezahlart auswählen kann. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der der Nutzer seine Angaben überprüfen kann. Etwaige Eingabefehler (zB bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) kann der Nutzer dann korrigieren, indem er bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klickt. Falls er den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, kann er auch einfach sein Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ seine Erklärung verbindlich im Sinn von C. § 2 Abs. 4 dieser AGB.

  •  6 Abwicklung der auf dem SHK-Shop geschlossenen Verträge mit den gelisteten Lieferantenpartnern

(1) Die Fakturierung von auf dem SHK-Shop geschlossenen Verträgen mit den gelisteten Lieferantenpartnern erfolgt zwischen den Lieferanten und SHK als Vertragspartnern. In allen Fällen eines Vertragsschlusses über den SHK-Shop ist die SHK als Rechnungsempfänger anzugeben.

(2) Die Lieferung der bestellten Waren, bzw. die Erbringung der ausgewählten Dienstleistung erfolgt in allen Fällen des § 3 im Wege des Streckengeschäftes stets durch den Lieferanten an dasjenige Mitglied, welches die Ware, bzw. Dienstleistung über sein Konto bestellt hat. SHK unterhält kein eigenes Warenlager.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von SHK 8 Tage nach Rechnungsdatum der SHK-Rechnung an das Mitglied ohne Abzüge fällig. Die Abbuchung erfolgt mithin frühestens nach 8 Tagen. SHK wird alle fälligen Beträge im Wege des SEPA-B2B-Lastschriftverfahrens vom Konto des Mitglieds zu den vereinbarten Zahlungsterminen einziehen. der Nutzer hat seiner Geschäftsbank einen Dauerabbuchungsauftrag zu erteilen und für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Nutzers bestehen, ist SHK berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.

(4) Die Rechnungen und Gutschriften werden von SHK getrennt nach Fälligkeiten erstellt und elektronisch übermittelt. Die Fälligkeit ist auf der Rechnung vermerkt.

(5) SHK erstellt für den Nutzer signierte PDF-Rechnungen per Mail-Anhang. Der komplette Rechnungsprozess erfolgt elektronisch. Rechnungen per Post oder Fax werden gesondert berechnet. Der Nutzer erhält während der Mitgliedschaft und der Dauer dieses Nutzungsverhältnisses außerdem einen Zugang zum Online-Archiv.

(6) Der Nutzer nennt SHK für den elektronischen Rechnungsempfang eine Mail-Adresse und stellt sicher, dass diese Adresse regelmäßig abgerufen bzw. auf Eingänge geprüft wird.

(7) Für notwendige Rechnungskorrekturen (bei Reklamationen, Falschlieferungen/ -berechnungen, Fälligkeitskorrekturen etc.) hat der Nutzer Gelegenheit, über eine Kürzungsanweisung per Fax oder E-Mail-Belastungsanzeigen an SHK zu senden. Soweit eine Verrechnung mit dem Vertragslieferanten möglich und zulässig ist, wird SHK dem Nutzer die Belastungen mit dem nächsten Fakturierungstermin gutschreiben. Die Belastungsanzeigen sind Bestandteil des normalen Rechnungsversandes.

(8) Der Bankeinzug erfolgt wöchentlich. Zu jedem Bankeinzug erhält der Nutzer von SHK per Mail eine Abbuchungsanzeige über den fälligen Einzugsbetrag.

(9) Rechnungsbeträge gelten als vom Nutzer anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Abbuchungsanzeige ein Widerspruch schriftlich erfolgt.

(10) Gerät der Nutzer in Verzug, so ist SHK berechtigt, neben einer Verwaltungsgebühr von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 11 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu berechnen.

(11) Wenn SHK Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Nutzers in Frage stellen, insbesondere wenn eine Banklastschrift oder ein vom Anschlusshaus gegebener Scheck nicht eingelöst wird oder der Nutzer seine Zahlungen einstellt, so ist SHK berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.

(12) SHK ist darüber hinaus berechtigt, alle – auch die noch nicht fälligen – Forderungen aus sämtlichen Verträgen fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn SHK Schecks angenommen hat.

  • 7 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge

(1) Die Fakturierung der über die Marktplatzfunktion geschlossenen Verträge zwischen dem Nutzer und dem Lieferanten erfolgt zwischen dem jeweiligen Lieferanten und SHK. Dies gilt nicht in Fällen, in denen der Nutzer eine Bestellung getätigt hat, obwohl er den mit SHK vereinbarten Kreditrahmen entweder durch die Bestellung überschreiten würde oder den Kreditrahmen bereits vor der Bestellung überschritten hatte.

(2) Überschreitet der Nutzer durch die Bestellung den mit SHK vereinbarten Kreditrahmen oder war dieser bereits zuvor überschritten worden, wird im Falle einer Bestellung, die Rechnungsadresse automatisch auf den Nutzer umgestellt. Die Fakturierung erfolgt so dann zwischen Nutzer und Lieferanten.

  • 8 Mängelrechte bei Bestellungen „SHK-Handel“ ,  „Sammelkauf“ sowie bei Bestellungen im SHK-Shop beim gelisteten Lieferantenpartner

(1) Die Mängelrechte der Nutzer gegenüber SHK bei Kauf über SHK-Handel und bei Sammelkauf sowie bei Bestellungen im SHK-Shop beim gelisteten Lieferantenpartner richten sich nach den Regelungen in den allgemeinen Verkaufsbedingungen der SHK, wobei es SHK nachgelassen ist, Mängelgewährleistung auch vollständig durch Subunternehmer und/oder, Lieferantenpartner und Logistikdienstleister, bei denen SHK die Waren bezogen hat, zu erbringen.

  • 9 Mängelrechte bei Bestellungen im „Marktplatz“ 

(1) Dem Nutzer stehen gegen SHK keine Ansprüche oder Recht aus Mängelgewährleistung zu. SHK ist nicht Vertragspartner des Kaufvertrags zwischen dem Nutzer und dem nicht gelisteten Lieferanten.

(2) Rechte aus Mängelgewährleistung muss der Nutzer gegenüber seinem Vertragspartner (dem nicht gelisteten Lieferanten) geltend machen.

  • 10 Pflichten des Nutzers bei Bestellungen über den Marktplatz

(1 ) Die SHK bietet dem SHK-Mitglied den Mehrwert der Einkaufsanalyse (Gebühr) auf Mitgliederebene und ein revisionssicheres Archiv für die eingegangen Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Eine Das Mitglied kann sich aus dem Archiv seine Daten herunterladen und ausdrucken oder über eine Schnittstelle direkt an seinen Steuerberater (Datev) übermitteln.

(2) Der Nutzer hat den Lieferanten bei Vertragsschluss ferner darauf hinzuweisen, dass die Fakturierung gemäß C § 7 im Rahmen des bestehenden Kreditrahmens des Nutzers über SHK erfolgt sowie bei Überschreitung des Kreditrahmens gemäß C § 7 (3) automatisch der Rechnungsempfänger auf den Nutzer wechselt, da SHK dann die überhängigen Käufe nicht mehr fakturiert.

(3) Der Nutzer darf Bestellungen über die Marktplatzfunktion nur im Rahmen des mit SHK vereinbarten Kreditrahmens tätigen. Überschreitet der Nutzer seinen Kreditrahmen, so kann der Nutzer seine Geschäfte weiter auf dem SEP abwickeln. Allerdings wechselt bei Überschreitung des Kreditrahmens automatisch der Rechnungsempfänger auf den Nutzer und die SHK fakturiert dann die überhängigen Käufe nicht mehr.

(4) Verstößt der Nutzer gegen eine der vorgenannten Pflichten, ist SHK berechtigt, dem Nutzer den Zugang zum SEP zu verwehren und das betreffende Nutzerkonto zu sperren.

4. Allgemeine Schlussbestimmungen für die Nutzung des SEP 

  • 1 Rücktrittsrecht von SHK

SHK hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gegenstand ihrer Leistungspflicht Produkte oder Leistungen anderer Unternehmen (Lieferanten) sind, die SHK selbst dort beziehen muss, und der Lieferant erst nach Vertragsschluss seine Leistungen verweigert oder von wesentlich geänderten oder neuen Voraussetzungen oder Gegenleistungen abhängig macht, die SHK nicht erwarten konnte. SHK muss in diesen Fällen den Rücktritt unverzüglich erklären und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden diesem unverzüglich erstatten.

  • 2 Unteraufträge

SHK ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Unteraufträge an Dritte zu vergeben.

  • 3 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung gegen vertragliche Ansprüche von SHK ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Nutzers und des gelisteten Lieferantenpartners. Dies gilt entsprechend hinsichtlich eines Zurückbehaltungsrechts des Nutzers und des gelisteten Lieferantenpartners.

  • 4 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

Sollten im Rahmen der Durchführung der Einzelverträge personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Hiervon unberührt bleibt die Erfüllung gesetzlicher Pflichten der Parteien.

Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.

Geschäftsgeheimnisse des Kunden und des gelisteten Lieferantenpartners iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf SHK im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

  • 5 Force Majeur

Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt (“Force Majeure”) vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.

Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Force Majeure Ereignis länger als 2 Monate andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.

  • 6 Anpassung dieser AGB

Die SHK behält sich vor, die AGB zur Nutzung des SEP jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern und den nicht gelisteten Lieferantenpartnern per E-Mail spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten unter Hervorhebung der geänderten Passagen zugesendet. Die Nutzer und die nicht gelisteten Lieferantenpartner werden gesondert auf die Bedeutung der Frist sowie die Rechtsfolgen der Änderung und eines Widerspruchs hingewiesen. Widersprechen die Nutzer und die nicht gelisteten Lieferantenpartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, ist die SHK berechtigt, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen und das betreffende Nutzerkonto zu sperren und den nicht gelisteten Lieferantenpartner vom SEP auszuschließen. Die Nutzer und die nicht gelisteten Lieferantenpartnern werden in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Vierwochenfrist gesondert hingewiesen.

  • 7 Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

  • 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften schriftlich durch wirtschaftlich gleich- wertige zu ersetzen.

  • 9 Gerichtsstand

Ist der Nutzer und der nicht gelistete Lieferantenpartner Kaufmann, ohne zu den in § 4 HGB genannten Gewerbetreibenden zu gehören, ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt als Gerichtsstand Bruchsal.

Kontakt:
SHK eG, Zeiloch 13, 76646 Bruchsal, Tel.: +49 7251 93245-0, Fax: +49 7251 93245-99 E-Mail: kontakt@daswir-shk.de
www.daswir-shk.de, Vorstandsvorsitzender Sven Mischel, Vorstand Thorsten Renk, Vorsitzender des Aufsichtsrat Peter Ullrich